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Arbeitsmarkt-, Recruiting- und Personalanalysen für Arbeitgeber.

Quellenrichtlinie

Was wir als Beleg gelten lassen, was nicht, und warum jede Quellenangabe das Datum der Prüfung trägt.

Rangfolge der Belege

Quellen werden danach geordnet, wie nah sie an der ursprünglichen Aussage stehen. Gibt es eine höherrangige Quelle, verwenden wir diese.

  1. Rechtsvorschrift – der Text des Gesetzes, der Verordnung oder der Durchführungsverordnung selbst.
  2. Ministerium – das fachlich zuständige Ressort.
  3. Statistikamt – ČSÚ, Destatis, Eurostat.
  4. EU-Institution – Kommission, EUR-Lex, EU-Agenturen.
  5. Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde.
  6. Öffentliche Einrichtung – ČSSZ, Arbeitsamt, Krankenkassen.
  7. Dokumentation der Organisation, über die berichtet wird.
  8. Begutachtete Forschung.
  9. Hochwertige Sekundärberichterstattung – nur ergänzend, nie als alleinige Grundlage einer Tatsachenaussage.

Was keine Quelle ist

SEO-Blogs, Aggregatoren, Marketingseiten von Softwareanbietern, Antworten von Sprachmodellen und Suchmaschinen-Snippets sind kein Primärbeleg. Sie können zu einer Quelle führen; sie sind keine.

Abrufdatum

Jede Quellenangabe nennt den Tag, an dem die Seite zuletzt geöffnet und die Aussage darauf bestätigt wurde. Amtliche Seiten werden überarbeitet und Zahlen ändern sich; eine Angabe ohne Abrufdatum lässt sich ein Jahr später nicht mehr prüfen.

Beitragssätze, Grenzwerte und Geltung

Rechts- und Lohnangaben erscheinen mit dem Datum, ab dem sie gelten. Ein Beitragssatz ohne Geltungsdatum ist unbrauchbar, weil sich nicht erkennen lässt, auf welches Jahr er sich bezieht.

Nichts wird erfunden

Wir veröffentlichen keine Quellen, Autoren, Zitate, Statistiken, Studien, Umfrageergebnisse, Interviews oder Rechtsvorschriften, die wir nicht geprüft haben. Lässt sich eine Aussage nicht belegen, wird sie gestrichen oder der Beitrag erscheint nicht.