Personal & Arbeitskräfte
Equal Pay nach § 8 AÜG: neun Monate sind die Regel, 15 Monate die Ausnahme
Was § 1 und § 8 AÜG für Entleiher tatsächlich anordnen: Erlaubnispflicht, eine beidseitig adressierte 18-Monats-Grenze und Equal Pay als gesetzlicher Regelfall mit eng gefassten Tarifausnahmen.