Deutschland · 2026
Arbeitgeberkosten-Rechner Deutschland 2026
Ermittelt Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und Arbeitgebergesamtkosten in Deutschland nach den Regeln für 2026.
Was das Werkzeug berechnet
Der Rechner teilt Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile, wendet die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen an und berücksichtigt das Bundesland der Betriebsstätte (für Kirchensteuer und die abweichende sächsische Regelung zur Pflegeversicherung). Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag folgen dem amtlichen Programmablaufplan des BMF für 2026, nicht einem Prozentsatz. Die Arbeitgeberkosten umfassen das Brutto, die Arbeitgeberanteile und die allein vom Arbeitgeber getragenen Umlagen — nicht die Lohnsteuer des Arbeitnehmers.
Was das Werkzeug nicht berechnet
- Ein Minijob bis 603 EUR monatlich wird abgelehnt: Das ist ein anderes Beitragssystem, kein Sonderfall des abgebildeten.
- Der Übergangsbereich über 603 EUR bis einschließlich 2 000 EUR wird abgelehnt — beitragspflichtiges Entgelt und Arbeitgeberanteil folgen dort einer eigenen Formel.
- Nicht abgebildet werden kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende, private Krankenversicherung, Beamte, Mehrfachbeschäftigung, beschäftigte Altersrentner, knappschaftliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Kurzarbeit, Einmalzahlungen, grenzüberschreitende Beschäftigung, Werkstudenten, Praktika, Baugewerbe, Freiwilligendienste und Sachbezüge.
- Der Beitragssatz zur Unfallversicherung wird nicht berechnet — der Arbeitgeber gibt ihn als monatliche Rückstellung an, da ihn die zuständige Berufsgenossenschaft festsetzt.
Quellen
- Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 — Bundesministerium der Finanzen
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de
- § 241 SGB V — Allgemeiner Beitragssatz — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de
- § 55 SGB XI — Beitragssatz Pflegeversicherung — Bundesministerium der Justiz — gesetze-im-internet.de
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