Arbeitgeber-Praxis
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro stehen in der Verordnung, 12 Euro im Gesetz
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Die zweite Stufe auf 14,60 Euro ab 2027 steht bereits in derselben Verordnung.